Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 03.2024

§1 Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten ausschließlich für die Leistungen im Rahmen des Angebotes von BlockB der Green Tech Mining GmbH, Technologiepark 12, 33100 Paderborn („BlockB“) gegenüber jedem Vertragspartner („Kunde“), deren Gegenstand die zentrale Speicherung und/oder Verarbeitung von Daten des Kunden oder dessen Gunsten in einem Rechenzentrum vom BlockB bzw. dessen Subunternehmer ist.

1.2 Vertragssprache ist deutsch. Verträge werden, sofern der Kunde eine natürliche Person ist, nur mit Personen geschlossen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

1.3 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4 Von diesen AGB abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung nicht Bestandteil eines Vertrages. Dies gilt auch, wenn BlockB nach Eingang solcher Bedingungen diesen nicht ausdrücklich gegenüber dem Kunden widerspricht. Der Vorrang individueller Vereinbarungen der Parteien vor diesen AGB bleibt unberührt.

§2 Leistungsgegenstand

2.1 BlockB vermittelt Computer-Rechenleistung, die laufend zur Gewinnung von kryptographischen Währungen (nachfolgend: „Coins“) auf der Basis der Blockchain-Technologie (z.B. Bitcoin) eingesetzt wird (sog. Miningprozess). Die Rechenleistung wird in Terahash pro Sekunde (TH/s) angegeben. BlockB vermittelt dem Kunden für die Laufzeit des bestellten Mietpaketes Rechenleistung („Hashpower“) zwecks Erzeugung von elektronischen Kryptowährungen, die auf Blockchain-Technologien basieren („Coins“). Die geschuldeten Hash-Raten ergeben sich aus dem vom Kunden abgeschlossenen Leistungspaket im Rahmen der Buchungsmaske. Eine Verwendung der überlassenen Rechenleistung zu anderen Zwecken als der Gewinnung von Coins durch die Teilnahme an Miningprozessen ist dem Kunden nicht gestattet.

2.2 Die vom Kunden durch die von BlockB vermittelte Hashpower generierten Coins werden in die vom Kunden gegenüber der BlockB benannte elektronische Empfangs-bzw. Verwahrstelle („Wallet“) übermittelt.

Der Kunde kann die jeweilig aktuell zu seinen Gunsten generierte Anzahl von Coins sowie die verbleibende Restlaufzeit seines Vertrages auf dem BlockB-Dashboard einsehen. Die Zugangsdaten erhält der Kunde mit Email von BlockB gemäß Ziff. 3.3.; Ziff. 3.5 gilt entsprechend.

2.3 Die gemäß Ziff. 2.1 und Ziff. 2.2 generierten Coins werden vermögensrechtlich unmittelbar dem Kunden zugeordnet. Soweit die gemäß Ziff. 2.1 und Ziff. 2.2 generierten Coins aus technischen Gründen in einer Wallet, die von BlockB beauftragt wurde, entstehen, werden diese bis zur Auskehrung an den Kunden lediglich treuhänderisch verwahrt. Während der Treuhänderschaftund bis zur erfolgten Auskehrung an den Kunden wird zu keinem Zeitpunkt ein Verfügungs-, Inhaber- oder sonstiges Vermögensrecht von BlockB an den Coins begründet. Die durch die vermietete Rechenleistung erzeugten Coins werden jeweils mindestens einmal pro Monat auf die vom Kunden benannte Wallet ausgekehrt.

2.4 Der Kunde hat für die erforderliche Hard- und Softwareumgebung zu sorgen und angemessen gegen Datenverlust zu sichern, damit die an ihn gemäß Ziff. 2.2 übermittelten Coins in seinem Verantwortungsbereich von ihm abgerufen bzw. genutzt werden können.

2.5 Die Auswahl und der Betrieb der zur Bereitstellung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Komponenten sowie der erforderlichen Hard- und Softwarewerkzeuge zur Datensicherung, Datensicherheit, Monitoring und Management, erfolgt durch BlockB. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Auswahl bestimmter Komponenten.

2.6 Für den Fall, dass die gemäß dem vom Kunden gewählten Leistungspaket zu schürfende Kryptowährung in Folge von nicht durch BlockB zu vertretende Umstände nicht mehr verfügbar ist, wird BlockB versuchen, die vertragliche Rechenleistung für die Generierung einer anderen Kryptowährung, die mit der ursprünglich zu Generierenden vergleichbar ist, zur Verfügung stellen. BlockB wird hierbei die berechtigten Interessen des Kunden berücksichtigen. BlockB wird den Kunden diesbezüglich informieren, sobald BlockB von solchen Umständen Kenntnis erlangt. BlockB hat keinen Einfluss darauf, welche Kryptowährung generiert werden kann.

§3 Bestellvorgang, Zustandekommen des Vertrages

3.1 Damit Kunden bei BlockB die auf der Website ersichtlichen Mietpakte gemäß Bestellmaske bestellen können, ist es erforderlich, dass der Kunde sich bei BlockB registriert.

Hierfür sind mindestens folgende Angaben erforderlich:

• Kontaktdaten, bestehend aus E-Mail-Adresse und ggf. Telefonnummer (Festnetznetz oder mobil),
• Vor- und Nachname,
• Anschrift (Land, Bundesland, Straße, Postleitzahl, Ort)
• Geburtsdatum, Geburtsort
• IBAN, BIC, Name der Bank
• Digitale Unterschrift

Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig abonnieren“ schließt der Kunde den Bestellvorgang ab und bietet BlockB den Abschluss eines Mietvertrages zu den in der Bestellmaske genannten Konditionen an. Nach dem Klick auf „Zahlungspflichtig abonnieren“ werden die Angaben elektronisch an BlockB übermittelt. Bis dahin können die Angaben durch Überschreiben geändert oder durch Schließen des Browser-Fensters gelöscht werden.

3.2 Der Kunde erteilt BlockB für die Dauer des Vertrags ein SEPA-Lastschriftmandat, über welches BlockB monatlich die ratierlichen Beträge für das gebuchte Leistungspaket einzieht.

3.3 Nach Eingang der Bestellung des Kunden über die Bestellmaske der Website erhält er automatisch eine E-Mail, die seine Bestellung dokumentiert, die Annahme des Angebots des Kunden durch BlockB darstellt und die an den Kunden adressierte Rechnung sowie das unterzeichnete SEPA-Lastschrift-Mandat enthält. Die Freischaltung der bestellten Rechenleistung und die Zusendung der Zugangsdaten zum Online-Dashboard des Kunden erfolgt innerhalb von max. 72 Stunden nach vollständiger Zahlung (inklusive MwSt.) der in der Rechnung benannten, ersten Rate des monatlichen Leistungspaketpreises sowie des ausgewiesenen Einrichtungspreises.

3.4 Der Kunde kann diese AGB während des Bestellvorgangs oder jederzeit unter https://block-b.de/allgemeine-geschaeftsbedingungen/ einsehen. Ferner können diese AGB ausgedruckt oder gespeichert werden, indem der Kunde die hierzu vorgesehene Funktion seines Internetbrowsers nutzt. Alternativ kann das Dokument auch in PDF-Form heruntergeladen und archiviert werden.

3.5 Wenn der Kunde die Angebote von BlockB nutzt, ist er für die Vertraulichkeit seines Passworts verantwortlich und muss alles Erforderliche unternehmen, sein Passwort geheim zu halten und sicher aufzubewahren. Er sollte BlockB unverzüglich informieren, wenn der Verdacht besteht, Dritte könnten Kenntnis von seinem Passwort erlangt haben oder das Passwort unautorisiert genutzt wird oder dies wahrscheinlich ist. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Angaben zutreffend und vollständig sind und hat BlockB von jeglichen Änderungen hinsichtlich der von ihm mitgeteilten Informationen in Kenntnis zu setzen.

§4 Warnhinweise für die Kunden

4.1 BlockB weist die Kunden ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den zu erzeugenden Coins nicht um ein gesetzliches Zahlungsmittel handelt und dies insbesondere, aber nicht nur, im Falle der eingeschränkten oder aufgehobenen Handelbarkeit der Coins zu einem Totalverlust der etwaig für die Erzeugung aufgewandten Mittel des Kunden führen kann.

4.2 Gegenstand des Vertrages zwischen BlockB und dem Kunden ist ausschließlich die Vermietung von Rechenleistung in Form von Hash sowie die treuhänderische Verwahrung und Auskehrung von erzeugten Coins. BlockB steht gegenüber dem Kunden daher insbesondere nicht dafür ein, dass die vom Kunden geschürften Coins als Zahlungsmittel genutzt werden können, einen sonstigen Wert verkörpern oder ein entsprechender Handelsplatz besteht oder bestehen wird.

4.3 BlockB erbringt ausdrücklich keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Bei den angebotenen Mietpaketen handelt es sich in keinem Fall um eine Geldanlage. Kunden wird empfohlen, sich ggfs. über die Eigenschaften und Funktionsweise der Coins ebenso wie die rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen der Erzeugung, des Haltens und ggfs. der Veräußerung von Coins von fachkundigen Dritten beraten zu lassen oder sich auf andere Weise Informationen zu beschaffen.

4.4 Die gesetzlichen Pflichten zur Umsetzung der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie in deutsches Recht gelten für BlockB nicht, da es sich nicht um ein Geldanlage-Produkt handelt. Der Kunde hat BlockB gegenüber sicherzustellen, dass die verwendeten Geldmittel nicht mit dem aktuellen Geldwäschegesetz kollidieren.

§5 Verfügbarkeit, Subunternehmer

5.1 Soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erbringt BlockB dem Kunden gegenüber die vereinbarten Rechenleistung durch Einschaltung beauftragter Rechenzentrumsbetreiber.

Hierbei teilt die Leistungserbringung durch BlockB das Schicksal der Leistungserbringung durch den Rechenzentrumsbetreiber.

5.2 Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten einzelne Ausfälle sowie Beeinträchtigungen bei der Erreichbarkeit der Leistungen während der regulären Wartungsfenster und/oder während mit dem Kunden abgestimmter Wartungs-, Installations- oder Umbauarbeiten sowie geplante und mit dem Kunden abgestimmte Abschaltungen oder Außerbetriebnahmen während dieser Zeiten. Die regulären Wartungsfenster liegen täglich zwischen 0:00 Uhr und 06:00 Uhr MEZ.

5.3 Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten Zeiträume in Fällen höherer Gewalt gemäß Ziff. 5.4 oder sonstigen Umständen, die nicht im Einflussbereich von BlockB liegen (z.B. Störungen in den Telekommunikationsleitungen), sowie in Zeiträumen, in welchen BlockB aufgrund einer akuten Bedrohung ihrer Daten, Hard- und/ oder Softwareinfrastruktur bzw. derjenigen ihrer Kunden durch äußere Gefahren (z. B. Viren, Port-Hacking, Angriffe durch Trojaner), oder aufgrund einer erheblichen Gefährdung der Sicherheit des Netzbetriebes oder der Netzintegrität den Zugang zu den Leistungen vorübergehend einschränkt. BlockB wird bei einer solchen Entscheidung auf die berechtigen Interessen ihrer Kunden soweit wie möglich Rücksicht nehmen und das BlockB Zumutbare unternehmen, um die Zugangsbeschränkung zeitnah aufzuheben.

5.4 Im Falle höherer Gewalt, wie z. B. Krieg, Naturkatastrophen o.ä., ist BlockB berechtigt, geschuldete Leistungen für die Dauer der Behinderung zuzüglich eines angemessenen Zeitzuschlags hinauszuschieben oder, wenn die Leistung tatsächlich oder wirtschaftlich unmöglich ist oder wird, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern er die Behinderung zu vertreten hat.

5.5 BlockB ist mangels abweichender Vereinbarung berechtigt, vertragliche Lieferungen und Leistungen bei Bedarf durch Subunternehmer erbringen zu lassen, insbsondere durch die Northern Green Hydro AS mit Sitz in Hønefoss, eingetragen im Handelsregister unter 989 033 107 MV.

§6 Sperrung der Leistungen

6.1 BlockB ist berechtigt, einzelne oder alle Zugänge des Kunden zu den Leistungen vorübergehend oder erforderlichenfalls dauerhaft zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kunde gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht verstößt. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird BlockB die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.

6.2 BlockB ist berechtigt, einzelne oder alle Zugänge des Kunden zu den Leistungen zu sperren, wenn sich der Kunde mit der Leistung fälliger Zahlungen in Verzug befindet.

6.3 Im Falle einer vorübergehenden bzw. dauerhaften Sperrung gemäß Ziff. 6.1 oder Ziff. 6.2 hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits etwaig gezahlter Vergütung.

§7 Abtretungsverbot

Die Rechte des Kunden aus Verträgen mit BlockB sind ohne schriftliche Zustimmung von BlockB nicht übertragbar. § 354a HGB bleibt unberührt.

§8 Nutzungsrecht

Sofern vertraglich die Übertragung von Nutzungs-, Bearbeitungs- oder Verwertungsrechten an den von BlockB erbrachten Lieferungen und Leistungen auf den Kunden vereinbart oder Gegenstand ist, steht die Übertragung dieser Rechte unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der aus der Lieferung oder erbrachten Leistung folgenden Forderung.

§9 Mangelhaftung, Mitwirkung des Kunden

9.1 Es gelten die gesetzlichen Regelungen zur Mangelhaftung unter Berücksichtigung der abweichenden Regelungen in den nachfolgenden Bestimmungen.

9.2 Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel der Mietsache wird ausgeschlossen.

9.3 Die Verantwortlichkeit der von BlockB beauftragten Rechenzentren für die verwendeten Komponenten endet an den Datenschnittstellen des Rechenzentrums zu den öffentlichen Datennetzen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

§10 Haftung

10.1 BlockB haftet für Personenschäden unbeschränkt. Das gleiche gilt für sonstige Schäden, die dem Kunden infolge einer von BlockB vorsätzlich oder grob fahrlässig verübten Pflichtverletzung entstanden sind sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und Ansprüchen im Rahmen des Unternehmerregresses gemäß §§ 478, 479 BGB.

10.2 Für vertragstypische Schäden, die dem Kunden infolge einer von BlockB verübten wesentlichen Vertragspflichtverletzung entstanden sind, haftet BlockB im Falle leichter Fahrlässigkeit nicht. Wesentliche Vertragspflichten im vorgenannten Sinne sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, insbesondere also die Gebrauchsüberlassung der Rechenleistung an den Kunden, die treuhänderische Verwahrung der generierten Coins sowie deren vollständige Auskehrung. Ausgeschlossen ist insoweit jedoch die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit für mittelbare Schäden, wie z.B. entgangener Gewinn.

10.3 Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem von BlockB zu vertretenden Verlust von Daten haftet BlockB nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.

§11 Verjährung

11.1 Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, Ansprüchen aus Unternehmerregress (§§ 478, 479 BGB) und Personenschäden verbleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsregelungen.

11.2 Im Übrigen beträgt die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, ungeachtet des Rechtsgrundes zwölf Monate. Beginn und Ablauf der Verjährung richten sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

§12 Rechte von Dritten, Freistellung

12.1 Der Kunde verpflichtet sich, BlockB alle erforderlichen Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen sowie Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, um geltend gemachte Ansprüche Dritter abwehren zu können.

12.2 Werden Ansprüche aus der Verletzung in Deutschland geltender Schutzrechte durch gemäß diesen Bedingungen gelieferte oder lizenzierte Liefergegenstände gegen den Kunden geltend gemacht, wird der Kunde BlockB in die Lage versetzen, die Geltendmachung abzuwehren. Der Kunde ist verpflichtet, (1) BlockB unverzüglich von der Geltendmachung solcher Ansprüche in Textform zu benachrichtigen, (2) alle zur Rechtsverteidigung erforderlichen Informationen BlockB mitzuteilen und sonstigen Mitwirkungspflichten zu genügen, (3) BlockB die Entscheidung zu überlassen, ob und wie der Anspruch abgewehrt wird. BlockB wird dem Kunden in solchen Zusammenhängen alle Kosten und Schadensersatzbeträge ersetzen, die im Verhältnis zwischen BlockB und dem Kunden unstreitig sind oder von BlockB anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Sofern rechtskräftig festgestellt wird, dass eine weitere Benutzung der Vertragsgegenstände in Deutschland geltende Schutzrechte Dritter verletzen oder nach Ansicht von BlockB die Gefahr einer Schutzrechtsklage besteht, kann BlockB, soweit die Haftung nicht entfällt, auf eigene Kosten entweder dem Kunden das Recht verschaffen, die Vertragsgegenstände weiter zu benutzen oder diese austauschen bzw. so abzuändern, dass keine Verletzung mehr gegeben ist oder – auf Wunsch des Kunden – dem Kunden unter Rücknahme des Vertragsgegenstandes dessen Wert unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die bis zu diesem Zeitpunkt gezogenen Nutzungen ersetzen.

§13 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

13.1 Der Kunde ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die unstreitig, von BlockB anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind; dies gilt nicht, wenn es sich um Mängelansprüche des Kunden gegenüber BlockB aus demselben Vertrag handelt.

13.2 Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist ein Zurückbehaltungsrecht nur in einem angemessenen und zumutbaren Verhältnis zwischen Mangel und dem aus der Lieferung (ohne Lieferkosten) resultierenden Rechnungsbetrag zulässig. Stellt das Geschäft ein Handelsgeschäft unter Kaufleuten dar, kann der Kunde Zahlungen nur zurückhalten, wenn die Mängelrüge unbestritten ist oder der Anspruch gerichtlich festgestellt wurde.

§14 Laufzeit und Kündigung

14.1 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt sechs (6) Monate. Die ordentliche Kündigung ist während dieser Laufzeit unter Zahlung einer Stornierungsgebühr i.H.v. 10,00 € bis zu drei Monate vor Vertragsende möglich. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gilt eine einmonatige Kündigungsfrist zum Ende des nächsten Monats.

14.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt von der Vereinbarung einer Befristung unberührt.

14.3 Der außerordentliche Kündigungsgrund des Kunden, der Unternehmer ist, wegen Nichtgewährung des Gebrauchs gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs durch BlockB als fehlgeschlagen anzusehen ist.

§15 Folgen der Kündigung, Erreichen der Vertragslaufzeit

15.1 Mit Wirksamwerden der Kündigung bzw. Erreichen der Vertragslaufzeit, endet das Recht des Kunden zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Rechenleistung und BlockB ist berechtigt, den Zugang zu den betreffenden Leistungen zu sperren.

15.2 BlockB ist berechtigt, nach Ablauf von 30 Kalendertagen ab Wirksamwerden der Kündigung bzw. Erreichen der Vertragslaufzeit, die Löschung aller zu den Leistungen von BlockB gehörenden und von der Kündigung betroffenen Daten des Kunden vorzunehmen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten rechtzeitig vor Ablauf der vorgenannten 30-Tages-Frist zu sichern oder BlockB mit einer gesonderten, nach Aufwand zu vergütenden Datensicherung zu beauftragen.

15.3 Mit dem Erreichen des Endes der Vertragslaufzeit gelten die vorstehenden Regelungen sinngemäß.

§16 Vergütung, Zahlungsbedingungen

16.1 Die Vergütung ist in Ermangelung einer abweichenden Abrede binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne jeden Abzug auf das Konto von BlockB zu leisten bzw. wird durch Lastschrift vom Konto des Kunden eingezogen.

16.2 Alle angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

16.3 BlockB ist berechtigt, die mit Kunden vereinbarten Preise in einem Dauerschuldverhältnis mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat gegenüber dem Kunden schriftlich zu verändern, jedoch frühestens nach vier Monaten ab Vertragsbeginn. Dem Kunden steht für diesen Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

§17 Datenschutz

BlockB behandelt personenbezogene Daten vertraulich und hält sich hierbei stets bei der Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten an die gesetzlichen Vorschriften der DSGVO. Personenbezogene Daten von Kunden, die BlockB zur Vertragsbegründung/-durchführung und –abwicklung benötigt (wie u. a. Bestellungen, Anfragen zur Bestellung, usw.), werden von BlockB zu diesem Zwecke gespeichert und verarbeitet. Der Kunde kann diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. BlockB erhebt und verwendet Daten außerdem für eigene Marketingzwecke nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen

§18 Änderungsvorbehalt

BlockB behält sich vor, außerhalb einer laufenden Leistungsbeziehung jederzeit Änderungen dieser AGB oder hierauf Bezug nehmender weiterer Vertragsbedingungen vorzunehmen. Während eines laufenden Vertrags werden solche Änderungen nur wirksam, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb von einem Monat nach Zugang einer Änderungsmitteilung in Textform widerspricht und BlockB den Kunden auf das Widerspruchsrecht und die Frist in der Änderungsmitteilung in Textform hingewiesen hat. Widerspricht der Kunde der Änderung, gilt der Vertrag ohne die Änderungen weiter. BlockB ist jedoch berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Quartalsende innerhalb von einem Monat nach Zugang des Widerspruchs schriftlich (§ 126 Abs. 1 BGB) zu kündigen. Von diesem Änderungsvorbehalt ausgenommen sind alle Änderungen, die sich auf wesentliche Vertragspflichten einer Partei beziehen; dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung erforderlich ist, um den Vertrag, die AGB oder die hierauf Bezug nehmenden weiteren Vertragsbedingungen an zwingende gesetzliche Änderungen anzupassen

§19 Sonstiges

19.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts; Art. 3 EGBGB bleibt unberührt. Hat der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem anderen Mitgliedsstaat als Deutschland innerhalb der EU/EWR, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz von dieser Rechtswahl unberührt.

19.2 Die Änderung oder Ergänzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der jeweiligen Verträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Schriftlich oder in Schriftform im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen meint die Schriftform i.S.v. § 126 BGB.

19.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Willich, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. BlockB ist indes berechtigt, auch am Sitz des Kunden Klage zu erheben.

19.4 Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Regelungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.

Ende der AGB

de_DE